Gebührenordnung
§ 1 Unterrichtsentgelt
(1) Das Unterrichtsentgelt wird mit dem Kauf oder spätestens in 7 Tage fällig.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
§ 3 Unzureichender Deckung auf dem Konto
(1) Eine Fehl-Lastschrift kostet je nach Kreditinstitut zwischen 3 und 15,- EUR. Die Gründe für eine Fehl-Lastschrift können eine falsch angegebene Bankverbindung oder unzureichende Deckung auf dem Konto sein.
§ 4 Entgeltermäßigung
(1) Besuchen mehrere Familienmitglieder gleichzeitig den Unterricht an der
(3) Schicken Sie uns Ihre Kündigung einer Musikschule, die nicht mehr als 2 Monate alt ist, so ermäßigt sich das Entgelt auf 5% der jeweils vollen Höhe.
(4) Kaufen Sie einen neuen Unterrichtspaket innerhalb einer Woche nach dem Verbrauch des letzten Unterrichts, so ermäßigt sich das Entgelt auf 5% der jeweils vollen Höhe.
(5) Die Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
§ 5 Kosten beim Widerruf
(1) Im Falle eines Widerrufs müssen die schon erbrachten Unterrichtsstunden bezahlt werden.
Die vorliegende Fassung tritt zum 01.06.2011 in Kraft.